Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotelzimmer

AGB Hotelzimmer

Stand Januar 2022

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  8. Bitte beachten Sie, dass im Hotelzimmer keine Haustiere gestattet sind.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
  5. Individualgast
    Kostenfrei bis 72 h (12:00 Uhr) vor dem geplanten Anreisetag, danach werden 90% der ersten gebuchten Nacht berechnet.
  6. Individualreisende mit Longstay-Preisen, Frühbucherrabatt, Messepreisen, Arrangement und Veranstaltungen bzw. Angebote mit externen Anbietern
    Kostenfrei bis 14 Tage (12:00 Uhr) vor der geplanten Anreise, danach werden 90% des gebuchten Aufenthalts berechnet.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    2. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    3. das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    4. ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Tiere

  1. Das Mitführen von Tieren im Hotel ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn der Kunde erhält eine schriftliche Erlaubnis des Hotels.
  2. Bringt der Kunde trotz des vorstehenden Verbots Tiere mit in das Hotel, so ist das Hotel berechtigt den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen. Der Vergütungsanspruch des Hotels bleibt im Falle der Kündigung in voller Höhe bestehen. Ersparte Aufwendungen werden auf den Vergütungsanspruch angerechnet.

VIII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für in den Hotelsafe an der Rezeption eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 17.000. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Dem Kunden kommt für ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Veranstaltungen, Tagungen und Gruppenbuchungen

AGB Veranstaltungen, Tagungen und Gruppenbuchungen

Stand Januar 2022

I. Vertragsabschluss

  1. Angebote des WildLand sind stets freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt durch Unterschrift des Angebots durch den Kunden zustande.

II. Leistungen

  1. Das WildLand ist verpflichtet, die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. gültigen Preise zu zahlen.
  2. Das WildLand behält sich – z.B. bei fehlender Verfügbarkeit der Ware bei seinen Zulieferern – Abweichungen von vereinbarten Speisen und Getränken vor, soweit die Leitungen gelichwertig und die Abweichungen dem Kunden zumutbar sind.

III. Preise & Zahlungsbedingungen

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, verstehen sich die vereinbarten Festpreise inklusive Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Eine Veränderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Soweit ein Festpreis vereinbart wurde und zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen, behält sich das WildLand vor, eine angemessene Preisänderung vorzunehmen.
  2. Soweit kein Festpreis vereinbart wurde, bestimmen sich die Preise nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des WildLand.
  3. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen, kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab Verzugseintritt ist das WildLand berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
  4. Das WildLand ist darüber hinaus berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus der Gesamtsumme des Angebots und beträgt hieraus 25%. Die Zahlung ist bis 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu leisten.

IV. Rücktritt des Kunden

  1. Tagungen / Veranstaltungen und Gruppenbuchungen bis 8 Personen
    Tagungs- bzw. Veranstaltungsräume, Tagungspauschalen, Übernachtungen, Speisen und Getränke & alle weiteren gebuchten Leistungen, egal ob durch das Hotel, oder externe Dienstleister erbracht, können bis 21 Tage im Voraus kostenfrei storniert werden.
    1. Ab 20 Tage vor Ankunftsdatum werden wir 25% Stornogebühr berechnen
    2. ab 14 Tage vorher 50%, 5 Tage vorher 75% und am tatsächlichen Anreise-/Veranstaltungstag 100% zu berechnen.
  2. Tagungen / Veranstaltungen und Gruppenbuchungen ab 9 Personen
    Tagungs- bzw. Veranstaltungsräume, Tagungspauschalen, Übernachtungen, Speisen und Getränke & alle weiteren gebuchten Leistungen, egal ob durch das Hotel, oder externe Dienstleister erbracht, können bis 60 Tage im Voraus kostenfrei storniert werden.
    1. Ab 59 Tage vor Ankunftsdatum werden wir 25% Stornogebühren berechnen
    2. ab 28 Tage vorher 50%, 14 Tage vorher 75% und am tatsächlichen Anreise-/Veranstaltungstag 100% zu berechnen.
  3. Exklusivbuchungen des Hotel WildLand
    Sollte eine Exklusivveranstaltung vom Auftraggeber storniert werden, so erhält das WildLand bei Bekanntgabe des Ausfalls 70% der Gesamtauftragssumme bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn; 90% der Gesamtauftragssumme bis 30 Tage im Voraus und 100% am tatsächlichen Anreise-/Veranstaltungstag.
  1. Catering
    Sollte ein Catering aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden so erhält das WildLand bei Bekanntgabe des Ausfalls:
    1. 35% der Gesamtauftragssumme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    2. 65% der Gesamtauftragssumme bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    3. 100% der Gesamtauftragssumme bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

      Alle zusätzlich angefallenen Kosten durch externe Dienstleister (wie z.B. Leihequipment) werden entsprechend nach deren Stornobedingungen berechnet.

V. Änderungen der Teilnehmerzahl & der Veranstaltungszeit – bei exklusiven Veranstaltungen und Caterings

  1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitiven Speisen und Getränkeauswahl bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
  2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist jede Änderung der vereinbarten Teilnehmerzahl rechtzeitig anzuzeigen und bedarf der Zustimmung des WildLand. Im Falle einer Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  3. Soweit eine Änderung der Teilnehmerzahl zugelassen wurde, ist das WildLand bei einer Abweichung der vereinbarten Teilnehmerzahl nach geleisteter Unterschrift um mehr als 10% berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Die Mitteilung an das WildLand muss schriftlich erfolgen und verliert ansonsten die Wirksamkeit.
  4. Darüberhinausgehende Bestellungen von Speisen und Getränken, zusätzlichem Material o.ä. werden nach den Vertragspreisen vom WildLand berechnet.
  5. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung vom WildLand die vereinbarten Anfangs- und /oder Endzeiten, kann das WildLand angemessene zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sein denn, das WildLand trifft ein Verschulden.

VI. Rücktritt des WildLand - bei exklusiven Veranstaltungen und Caterings

  1. Das WildLand ist ihrerseits berechtigt, bis 24 Wochen vor dem Veranstaltungstermin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das WildLand ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
  3. Darüber hinaus ist das WildLand berechtigt, aus sachlichem gerechtfertigtem Grunde vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
    1. höhere Gewalt, oder andere vom WildLand nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder unwirtschaftlich machen
    2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden
    3. das WildLand begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des WildLand in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des WildLand zuzurechnen ist.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des WildLand entsteht kein Anspruch des Kunden auf Aufwendungs- oder Schadenersatz.

VII. Beschaffung von Leistungen Dritter

  1. Soweit das WildLand für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen (wie z.B. Musikanlagen) sowie Dienstleistungen (wie z.B. Fotografen, Musiker, etc.) von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Soweit das WildLand aufgrund entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden im eigenen Namen handelt, werden entstehende Kosten an den Kunden weitergegeben.

VIII. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen des WildLand, bzw. der Catering-Location. Das WildLand übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
  2. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das WildLand kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem WildLand abzusprechen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das WildLand die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

IX. Haftung des Kunden

  1. der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter des Kunden, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das WildLand kann vom Kunden zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
  3. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von E-Bike-Akkus & Ladegeräten auf das Hotelzimmer nicht gestattet ist. Ihre Akkus können Sie im Fahrradraum sicher laden.

X. Haftung des WildLand

  1. Das WildLand haftet für sämtliche sich ergebenen Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
    1. Bei Vorsatz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet das WildLand nach gesetzlichen Vorschriften.
    2. Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des WildLand auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das WildLand nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Soweit die Haftung für das WildLand ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen des WildLand.

XI. Datenschutz

  1. Das WildLand speichert die mitgeteilten, personenbezogenen Daten des Kunden. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person, oder des Unternehmens ermöglichen, wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Kunden geschlossenen Verträge genutzt. Sobald der Kunde Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindungen, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden im Bedarfsfall an, mit dem WildLand zusammenarbeitende Drittunternehmen, wie Banken, oder Rechtsanwälte übermittelt, die im Bedarfsfall zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Soweit der Kunde, die beim WildLand gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Kunde diese jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.
  2. Die vollständige Datenschutzerklärung der WildLand GmbH finden Sie auf der Homepage des Unternehmens www.wildland.de

XII. Schlussbestimmungen

  1. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des WildLand. Der Erfüllungsort eines Caterings entsprich der vorab vereinbarten Location.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Celle.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.